Silke Dammerer, Vorsitzende der ÖVP-Frauenorganisation (und nö. Landtagsabgeordnete) ist eifrig dabei, die Hetze der LHF zu unterstützen: Burka-Verbot im nö. Landesdienst. #zusammenHaltNÖ fragt: Gab’s schon Fälle?
OFFENER BRIEF zum „Aktionsplan gegen radikalen Islam“
An Frau
NÖ Landtagsabgeordnete
Silke Dammerer
Mail: sdammerer@gmail.com
Be: Aktionsplan gegen radikalen Islam – Position der ÖVP-Frauenorganisation
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Dammerer!
Wie wir Zeitungsberichten entnehmen, unterstützen Sie als Landesobfrau der ÖVP-Frauenorganisation den Aktionsplan gegen den radikalen Islam von LHF Mikl-Leitner und LHF-Stv. Landbauer.
Mit großer Verwunderung lasen wir z.B. in einem Bericht der NÖN vom 30.01.2025, es würde ein Vollverschleierungs-Verbot im Landesdienst geben und das Tragen einer Burka wäre ein Entlassungsgrund.
#zusammenHaltNÖ ist bekannt, dass in Österreich seit 1. Oktober 2017 das gesetzliche Verbot der „Gesichtsverhüllung“ gilt, womit auch Burka-oder Niqab-Trägerinnen umfasst sind.
Wir würden Sie daher ersuchen, uns mitzuteilen, in welchem Ausmaß das Problem von Burka- Trägerinnen im Landesdienst überhaupt besteht. Gab/Gibt es solche Fälle und erfolgten deswegen bereits Kündigungen? Oder handelt es sich um rein fiktive Fälle? Dann würden wir die von LHF Mikl-Leitner angekündigten Entlassungen als reinen Populismus empfinden.
Weiters werden im Aktionsplan verpflichtende Elterngespräche in Kindergärten und Schulen erwähnt. Im Falle einer Verweigerung werden Eltern hohe Strafen angedroht.
#zusammenHaltNÖ interessiert hier, in welchem Zahlenbereich sich bisher solche Gesprächsverweigerungen bewegen. Handelt es sich dabei nur um seltene Einzelfälle? Betrifft es ausschließlich muslimische migrantische Eltern oder sind solche Verweigerungshaltungen auch bei österreichischen Eltern bekannt?
Weiters haben wir noch Anmerkungen bezüglich der verpflichtenden Anbringung von Kreuzen in Kindergärten und Schulen. Laut offizieller Information auf der Regierungswebsite bestehen in Österreich in Bezug auf Religionsausübung die gesetzlich festgelegten Prinzipien von Neutralität, Säkularität, Parität und Ausschließlichkeitsrecht. Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten somit Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Auf Grund all dieser Prinzipien wäre es daher äußerst bedenklich, zwangsweise Kreuze in allen Klassen aufzuhängen, in denen womöglich eine deutliche Mehrheit anderen Glaubensrichtungen als der christlichen angehört oder vielleicht sogar ohne Bekenntnis ist.
Was spricht daher dagegen, je nach Zusammensetzung der jeweiligen Klassenschüler*innen Symbole aller in der Klasse vorhandenen Religionsgemeinschaften aufzuhängen und auch auf Feste dieser religiösen Gruppen einzugehen? Das würde gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern, was durch strikte Gebote oder Verbote sicher nicht erreicht werden kann. In einzelnen Schulen/Klassen auch in NÖ wird das übrigens bereits seit Langem so gehandhabt.
#zusammenHaltNÖ ersucht Sie daher, sehr geehrte Frau Abgeordnete, Ihre Haltung zum vorliegenden Aktionsplan nochmals gründlich zu überdenken, in Ihren politischen Funktionen darauf zu dringen, dass Probleme dort angesprochen und behoben werden, wo sie tatsächlich auftreten, aber nicht Eine unabhängige Initiative für Menschenrechte, Demokratie und Klimaschutz zu befürworten, dass durch Ankündigung überbordender Maßnahmen in der Bevölkerung weiter Verunsicherung und Ängste geschürt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Gerlinde Buchberger
Bad Vöslau, 6.2.2025